Das jeweilige Bruttovergleichseinkommen (derzeitiges Einkommen des Beschädigten) wird in einem pauschalisierten Verfahren ermittelt, so dass das Ergebnis der Berechnung idR mit dem tatsächlichen Nettoeinkommen der Beschädigten nicht übereinstimmt.
Beispiel: (Berechnung nach der Tabelle der Besoldung für Bundesbeamte, Tabelle 01.03.2015 bis 31.12.2015)
GdS von 30, gelernter Schreiner, unverheiratet, kann seinen alten Beruf nicht mehr ausüben. Jetzt als Bürokraft tätig, Bruttoeinkommen 2.010 EUR.
1.)
Zunächst ist aus dem Bruttovergleichseinkommen das Nettovergleichseinkommen zu ermitteln.
Als gelernter Schreiner wäre hier aufgrund der abgschlossenen Berufsausbildung gem. § 3 BSchAV das Grundgehalt der BesGr. A 7 Stufe 8 plus Familienzuschlag Stufe 1 anzusetzen.
Grundgehalt: 2.852,86 EUR
Familienzuschlag: 126,70 EUR
Gesamtbrutto: 2.979,56 EUR
Anhand dieses Gesamtbrutto ist nun in das Nettovergleichseinkommen zu ermitteln.
Bruttovergleichseinkommen
Minderung als unverheirateter um:
bis 460 EUR = 18 %
460 - 1380 EUR = 40%
über 1381 EUR (2979 - 1381 = 1598 EUR) = 49%
Minderung insgesamt
Nettovergleichseinkommen (Bruttovergleichseinkommen abzüglich Minderungen)
Auf- oder abgerundet nach § 12 BSchaAV
2.979,56 EUR
82,80 EUR
368 EUR
783,02 EUR
- 1.233,83 EUR
1.745,73 EUR
1.746,00 EUR
2.
Dem ist jetzt das Bruttoeinkommen aus gegenwärtiger Erwerbstätigkeit, das ebenfalls in ein Nettoeinkommen zu übertragen ist, gegenüber zustellen.
Bruttoeinkommen aus gegenwärtiger Erwerbstätigkeit
Minderung um:
bis 460 EUR = 18%
460 - 1.380 EUR = 40 %
über 1.380 EUR = 49 %
(2.010,00 EUR - 1.381 EUR = 629 EUR)
Minderung insgesamt
Nettoeinkommen
2.010 EUR
82,80 EUR
368,00 EUR
308,21 EUR
759,01 EUR
1.250,99 EUR
Somit kommen wir in diesem Beispiel zu folgendem Ergebnis:
Nettovergleichseinkommen = 1.746,00 EUR
Nettoeinkommen = 1.250,99 EUR
Nettovergleichseinkommen abzüglich Nettoeinkommen
1.746,00 EUR - 1.250,99 EUR = 495,01 EUR
Auf- oder abgerundet nach VV Nr. 1 zu § 66 BVG = 495,00 EUR
In diesem Fall würde der Netto-BSA somit 495,00 EUR betragen.
Ich hoffe ich konnte die Berechnung des BSA für einige von euch etwas verständlich machen. Falls es noch fragen gibt, dürft ihr mich gerne kontakieren. Ich habe für die Berechnung die Tabelle der Besoldung der Bundesbeamten verwendet.
Bitte berücksichtigt, dass Seitens der Versorgungsämter nicht mit diesen Zahlen gerechnet wird. Vielmehr gibt das BMAS jährlich die Vergleichseinkommen bekannt.
Warum das so ist?
Ich weiß es leider wirklich nicht.
Solltet Ihr mehr über den BSA wissen, insbesondere wie die Versorgungsämter die Vergleichseinkommen berechnen bzw. auf ihre Zahlen kommen, wäre ich um Informationen dankbar.